Hinweise zur Lieferung und Verarbeitung

Ein Wegweiser von der Planung bis zur Vollendung unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften.

 

Vorbemerkungen
Voraussetzung für eine optimale Nutzung von Betonerzeugnissen für den Straßenbau ist ihr fachgerechter Einbau. Mängel des Unterbaus und der Tragschichten oder Verlege- bzw. Einbaufehler können auch bei einwandfreier Qualität der Betonerzeugnisse zu deren Beschädigung führen.

Die anstehenden Hinweise sollen zur Vermeidung derartiger Fehler beitragen.

Planung – Auch planen will gelernt sein
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Folgen Sie einem Schema. Zuerst die Idee: Skizzieren Sie Ihre zu gestaltende Fläche, wie z.B. Weg, Einfahrt oder Terrasse. Im nächsten Schritt treffen Sie eine Materialauswahl. Hierbei ist ein Blick in unsere Kataloge, ein Besuch in unserem Mustergarten und/oder ein Beratungsgespräch äußerst hilfreich. Der Kreativität in der Gestaltung der zu pflasternden Fläche, der Randbefestigung oder aber auch der Eingangs- bzw. Stufenanlagen sind keine Grenzen gesetzt.

Schon in der Planung sollte man folgende Hinweise beachten:

Allgemeine Hinweise

Betonsteinpflaster
Bereits bei der Planung ist zu berücksichtigen, ob das Pflaster von Hand oder maschinell verlegt werden soll. Insbesondere bei maschineller Verlegung ist die Wahl von Steinen mit Abstandhaltern von 1,5 bis 2,5 mm Dicke zu erwägen. Abstandhalter sind jedoch kein ausreichender Ersatz für Fugen. Pflasterflächen sollten möglichst mit einer Linienentwässerung versehen werden. Bei punktentwässerten Flächen sollte das Pflaster in der Umgebung des Einlaufs in Trockenmörtel verlegt werden. Pflasterflächen dürfen nicht mit zu starken Mulden geplant werden (Gefahr bei Kantenabplatzungen). Im Fischgrätmuster oder im Schachbrettmuster (Blockverband) verlegte Rechteckteile sollten nicht für Pflasterflächen Verwendung finden, die dem LKW-Verkehr ausgesetzt sind. Kurven von Geh- und Radwegen sollten möglichst im „Odenwälder Verband“ gepflastert werden (ausgenommen sind Verbundpflaster, wie bspw. I-Verbund- oder Doppel-T-Pflaster). Dabei wird das Pflaster in schmalen Bahnen mit unterschiedlich breiten Fugen verlegt, wobei die Bahnbreite dem Kurvenradius angepasst werden muss. Der Bedarf an Steinen oder Platten pro Quadratmeter verlegter Fläche schließt die Fugen ein. Dementsprechend werden die Erzeugnisse so geliefert, dass die bestellte Fläche unter Einhaltung des Rastermaßes belegt werden kann.

Randeinfassung
Bordsteine bzw. Randsteine müssen stets mit durchgehender Rückenstütze und ausreichendem Fugenabstand in Beton verlegt werden. Bord- bzw. Randsteinfugen bleiben in der Regel offen. Sofern ein angrenzender Gehweg unter Verwendung von Bettungssand gepflastert oder plattiert werden soll, müssen allerdings die Fugen auf der Rückseite der Bord – Randsteine in Höhe des Bettungssandes abgedichtet werden, um das Abfließen des Sandes zu verhindern. Rinnenplatten werden mit ausreichend breiten Fugen in Beton verlegt. Die Fugen sind mit Mörtel vollständig auszufüllen. Zusätzliche Dehnungsfugen sind einzuplanen. Zur dauerhaften Entwässerung von Fahrbahn bzw. Gehweg ist eine ausreichende Höhendifferenz zwischen Straßenpflaster und Entwässerungsrinnen bzw. zwischen Gehwegbelag und Bordstein vorzusehen.

Besondere Hinweise für Problemflächen

Pflasterflächen im Industriebereich
Die örtliche Pressung infolge von Radlasten kann in hoch belasteten Industriebereichen mehr als das Doppelte der im Straßenverkehr zulässigen ausmachen (Punktbelastungen). Deshalb sind besonders hier die Einhaltung ausreichender Fugenbreiten, die Verwendung von Steinen mit entsprechender Dicke sicherzustellen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Spurbildung zu treffen (z. B. geeignetes Bettungsmaterial).

Überdachte Pflasterflächen
Überdachte Pflasterflächen, die nicht der Witterung ausgesetzt sind, erfordern besondere planungs- und ausführungstechnische Maßnahmen, z. B. im Hinblick auf Unterbau, Bettung, Fugenmaterial (ein Ausrollen muss verhindert werden) und Entwässerung.

Besondere Pflasterflächen
Besondere Verkehrsbelastungen (z. B. an stark belasteten Bushaltestellen). erfordern Steine mit günstigen Seitenverhältnissen, einen gut verdichteten Unterbau und eine entsprechende Tragschicht. Es empfiehlt sich, das Betonpflaster z. B. in einem geeigneten Splittgemisch oder in Trockenmörtel zu verlegen und anschließend ein zu schlämmen.

Bestellung
Anhand von Verlegemustern aus unseren Katalogen oder durch die Beratung unseres fachkundigen Personals kann die Bestellung erfolgen.

Die Ware kommt
Vor der Entladung der Fahrzeuge prüft ein Beauftragter des Auftraggebers die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung (Menge und Warenart). Selbstabholer prüfen bei der Beladung im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw. Abholanweisung und dem Lieferschein. Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Qualität, darf mit den Verlegearbeiten nicht begonnen werden, ehe eine Klärung erfolgt ist. Werden bei Abnahme der Steinpakete vermeintliche Mängel erkannt, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die Verlegeaufsicht entweder in Eigenverantwortung oder nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit dem Bauherren eine Abnahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer Rückweisung zur sofortigen Information des Lieferanten führen muss. Erfolgt die Auslieferung kippfähiger Ware durch Kippfahrzeuge, so ist Kippbruch bis 3% der Liefermenge technisch unvermeidbar. (bei Entladung mit Abladekränen Beschädigungen bis zu 1,5%)

Es geht los
Wie verlegen wir richtig unsere neuen Betonpflastersteine ?

Tragschicht
Bei Beginn der Verlegearbeiten muss sichergestellt sein, dass die Unterlage (Tragschichten und Untergrund) ausreichend tragfähig ist bzw. dass die Tragschicht ausreichend bemessen wird.
Frostsicheres, kornabgestuftes Material 0/32, 0/45 mm aus Kiessplitt, Schotter o.ä. sollte höhen- und fluchtgerecht mit erforderlichem Längs – und Quergefälle lagenweise eingebaut und bis zur Standfestigkeit verdichtet werden. Im privaten Bereich sind im Allgemeinen 20 cm für die Tragfähigkeit ausreichend und bei etwas stärker belasteten Flächen 30 – 40 cm notwendig. Die RSTO und ZTVE Stb. gibt genaue Auskunft.

Das Pflasterbett
Bindige und schluffige Sande sowie feinere Sande als 0/2 sowie unabgestufte oder zu grobe Brechsand-Splitt-Gemische sind als Bettungsmaterial für Betonsteinpflaster ungeeignet. Sand 0/2, 0/4 mm (gemäß DIN 4226), Splitt 1/3 oder 2/5 mm oder aber auch ein kornabgestuftes Sand-Splitt Gemisch 0/5 mm eignen sich hervorragend. Das gewählte Bettungsmaterial auf die verdichtete Fläche ca. 3-5 cm im verdichteten Zustand einbringen, verteilen und auf Abziehlehren unter Berücksichtigung des Rammschlages (Abstand des Pflasters über der Sollhöhe der Pflasterfläche) sowie der erforderlichen Gefälle planeben abziehen. Rillen der Lehren verfüllen und beiarbeiten.

Wir pflastern
Nach dem Anlegen rechter Winkel und richtungsweisenden Schnurgerüsten kann von der verlegten Fläche aus das Pflaster auf das abgezogene Pflasterbett verlegt werden. Die Steine müssen, so will es die DIN 18318, dem Pflasterstein-System entsprechend, mit einer 3-5 mm umlaufenden Fuge verlegt werden, wobei quer zur Verlegerichtung das Rastermaß berücksichtigt werden muss. Achtung!! Angearbeitete Abstandshalter ersetzen nicht die geforderte Fuge, sie verhindern nur die Kantenpressung bei zu enger Verlegung. Um einen geradlinigen Fugenverlauf einzuhalten, muss geschnürt werden und somit ist der Pflasterrand bei Abweichungen laufend auszurichten. Zwischen Pflaster und allen angrenzenden Bauteilen sind Fugen anzuordnen. Muss der Pflasterrand durch Schneiden oder Spalten der Steine angepasst werden, so sind die entsprechenden Flächenbegrenzungen zunächst mit einer Läuferreihe zu versehen, an die das Pflaster anzuarbeiten ist. Sollen großflächige farbliche Inselbildungen (Farbabweichung) auch bei zementgrauen Steinen, vermieden werden, sind die Pflastersteine immer wechselweise aus mehreren Paketen zu verlegen

Wie rüttle ich die Pflasterfläche?
Fugen sollten vor dem Rütteln gefüllt und Pflasterflächen gründlich gesäubert sein. Es darf kein Fugenmaterial mehr auf der Fläche liegen. Sollte keine Randeinfassung vorhanden sein, muss die Fläche vor seitlichen Auswandern geschützt werden. Pflaster darf – insbesondere bei Verwendung farbiger oder strukturierter Steine – nicht bei nasser Oberfläche abgerüttelt werden. Rüttler müssen nach Herstellerangabe für die jeweilige Rüttelaufgabe geeignet sein. Beim gleichmäßigen Abrütteln einer Rüttelplatte mit Schutzvorrichtung (Gummiauflage) können die nach DIN 18501 und EN 1338 zulässigen produktionsbedingten Höhentoleranzen bei Pflastersteinen ausgeglichen werden. Der Rüttelvorgang ist zu beenden, sobald die Pflasterfläche ihre Standfestigkeit erreicht hat, oder falls sich Rüttelflecken zeigen. Bei aneinander grenzenden Flächen mit unterschiedlicher Neigung darf nicht über die Kanten hinweg gerüttelt werden.

Die Pflasterfuge
Elastische abstützende Wirkung hat die vollständig gefüllte Fuge in der Pflasterdecke. Um Einzellasten optimal aufnehmen zu können, um eine bessere Kraftübertragung zu erhalten, um Kantenabplatzungen zu vermeiden und um ein Wandern der Pflasterflächen zu verhindern
ist es unumgänglich auch hier Sorgfalt walten zu lassen. Es sollte auf das Bettungsmaterial abgestimmtes nicht bindiges Fugenmaterial sein wie z.B. Sand 0/2, 0/4 oder Splitte 1/3 oder 2/5 welches allerdings auf die Fugenbreite abgestimmt sein muss. Nach dem Einsanden bzw. Einschlämmen der Fugen ist restlicher Sand einige Zeit auf der Pflasterfläche zu belassen. Sofern sich im Laufe der Zeit die Fugen entleeren, ist nachzusanden. Erst nachdem sich die Pflasterflächen unter Gebrauch in den Fugen ausreichend verspannt hat, ist ein schadloser Einsatz von Reinigungsmaschinen möglich.

Hier noch einige zusätzliche Hinweise:

Winterdienst
Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Tausalzwiderstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte – falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Verlegen auftritt – mit abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden. Im übrigen gelten die Merkblätter für den Winterdienst.

Öko und Begrünung
Ökologische Pflasterflächen benötigen einen besonderen Aufbau, der sinnvollerweise von unten nach oben erfolgen muss. Vom Sickerwasser aufnehmenden Untergrund (gewachsener Boden), über Wasser durchlässiges Tragschichtmaterial ohne Nullkornanteile welches jedoch in der Lage sein muss, mögliches Sickerwasser zwischen zu speichern. Auf die Tragschicht abgestimmtes Bettungsmaterial ebenfalls ohne Nullkornanteil, bis hin zur Wahl des Flächenbelag, der trotz hoher Sickerfähigkeit für eine optimale Lastverteilung auf dem Unterbau sorgt. Für die Fugenfüllung von Rasenpflaster u. ä. ist unter Hinzuziehung von Fachfirmen ein für die Einsaat geeignetes Substrat zu verwenden.

Qualitätsfragen
Beton-Bauteile für den Straßen- und Galabau sind Qualitätserzeugnisse. Sie werden in weitgehend automatisierten Fertigungsstätten hergestellt. Sowohl die Ausgangsstoffe des Betons als auch die fertigen Produkte unterliegen strengen Güteanforderungen zugehöriger Normen bzw. Richtlinien; ihre Einhaltung wird durch das Instrument der Gütesicherung – bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung – laufend überprüft. Die deutsche Beton- und Fertigteilindustrie liefert normgerechte Qualität aus güteüberwachten Werken. Auf der Baustelle werden jedoch gelegentlich Auffassungsunterschiede in der Beurteilung der Betonerzeugnisse beobachtet. Die nachstehenden Gesichtspunkte sollen in solchen Fällen – zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen Hersteller- und Abnehmerseite – eine Hilfe bei der fachgerechten Beurteilung von Straßenbauerzeugnissen aus Beton darstellen. Sie wurden vom Arbeitsausschuss Straßenbauerzeugnisse im Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e. V., Bonn, aufgestellt und geben den derzeitigen Stand der Technik wieder.

 


Gesichtspunkte zur Beurteilung von Straßenbauerzeugnissen aus Beton vor dem Verlegen

Die Oberfläche
Auf der Oberfläche von Straßenbauerzeugnissen können Poren (z. B. fertigungsbedingte Rüttelporen) vorhanden sein; sie lassen keine Rückschlüssen auf mangelnde Wasserdichtheit oder Festigkeit der Erzeugnisse zu und beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht, wenn die Erzeugnisse den Normen entsprechen. Eine raue Oberfläche erhöht die Griffigkeit, hemmt die Rutschgefahr und kann auch aus betontechnischer Sicht sinnvoller als eine sehr glatte Oberfläche sein. Ausgewaschene Oberflächen (Waschbeton) sollen natürlich wirken; daher bedeuten fertigungsbedingte unterschiedliche Auswaschstrukturen keinen Mangel und sind für den Gebrauchswert ohne Belang, wenn die Erzeugnisse sonst den Normen entsprechen. An der Oberfläche können gelegentlich punktförmige bräunliche Verfärbungen auftreten; sie stammen von betontechnologisch unbedenklichen Bestandteilen organischen Ursprungs im natürlichen Zuschlag und verschwinden nach einiger Zeit unter Bewitterung.

Ausblühungen – warum bei mir und nicht beim Nachbarn?
Gelegentlich können Ausblühungen vorkommen; sie sind technisch nicht vermeidbar. In erster Linie entstehen sie durch besondere Witterungsbedingungen, denen der Beton – namentlich im jungen Alter – ausgesetzt ist, und haben entsprechend unterschiedliches Ausmaß. Ausblühungen bestehen aus Kalk, der beim Abbinden als Calciumhydroxid entsteht und an der Oberfläche des Betons mit der Kohlensäure der Lüft ein schwerlösliches Calciumcarbonat bildet. Die Güteeigenschaften von Straßenbauerzeugnissen bleiben hiervon unberührt. Der Gebrauchswert der Erzeugnisse wird insofern nicht beeinflusst, als zum einen die normale Bewitterung (weiches Regenwasser löst Calciumcarbonat auf) und zum anderen die normale Verschmutzung und mechanische Beanspruchung der Erzeugnisse unter Verkehr die Ausblühungen verschwinden lässt.

Haarrisse
Oberflächliche Haarrisse können in besonderen Fällen auftreten; mit bloßem Auge sind sie am trockenen Erzeugnis nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht, sofern die normgemäßen Eigenschaften der Erzeugnisse erfüllt sind.

Fertigungsbedingter Absatz bei Bordsteinen
Bedingt durch das Fertigungsverfahren kann bei Bordsteinen mit Anlauf unterhalb des Anlaufs ein Absatz entstehen, der beim fertig verlegten Bordstein so tief sitzt, dass er optisch nicht mehr in Erscheinung tritt. Der Absatz ist technisch nicht vermeidbar und für den Gebrauchswert der Bordsteinen ohne Belang.

Fasenausbildung bei Pflastersteinen
Je nach Pflastersteinart werden Steine ohne Fase, rundumgefaste und teilgefaste Pflastersteine unterschieden. Es gibt Verbundpflastersteine, die grundsätzlich nur ohne Fase gefertigt werden, aber auch solche, die in ein und demselben Format sowohl ohne Fase als auch rundumgefast angeboten werden, und es gibt Pflastersteine, die in ein und demselben Format sowohl scharfkantig als auch teilweise gefast gefertigt werden. Besondere Wünsche des Abnehmers hinsichtlich der Fase von Verbundsteinpflastersteinen können bereits die Auswahl der Pflastersteinart beeinflussen.

Gesichtspunkte zum Aussehen von Straßenbauerzeugnissen aus Beton nach dem Verlegen

Kantenabplatzungen
Pflastersteine, Gehwegplatten, Rinnenplatten und Bordsteine, die zu engfugig verlegt sind oder deren Unterlage (Tragschichten und Untergrund) nicht ausreichend tragfähig ist, werden infolge dessen – eventuell bereits beim Abrütteln Kantenbeanspruchung ausgesetzt, denen auch hochwertige Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen; sie stellen keinen Mangel des Erzeugnisses, sondern einen Mangel der Unterlage bzw. der Verlegeweise dar. Je nach Erzeugnis richtet sich die Fugenbreite nach dem Steinsystem und den Herstellerangaben.

Farbabweichungen
Nach verschiedenen Herstellungsverfahren gefertigte bzw. nach gleichen Herstellungsverfahren, aber zu verschiedenen Zeitpunkten gefertigte, sonst gleichartige Erzeugnisse (z. B. Bordsteine und Bordradiensteine oder bei Pflaster: Normalsteine, Abschlusssteine und Kurvenkeile) können geringe Farbunterschiede zeigen, die wegen der Unterschiedlichkeit der Herstellungsverfahren bzw. der Fertigungszeitpunkte sowie durch Farbschwankungen der Rohstoffe technisch nicht vermeidbar sind. Die Unterschiede sind für den Gebrauchswert ohne Belang, da die Helligkeitsdifferenzen (auch bei zementgrauem Pflaster) in der Regel unter Benutzung der Erzeugnisse und bei normaler Bewitterung ausgeglichen werden.

Damit auch alles seine Richtigkeit hat In Ergänzung zu den Ausführungsbestimmungen der VOB sind „Technische Hinweise zur Lieferung von Straßenbauerzeugnissen aus Beton“ des BDB, Fassung August 1990, das Merkblatt „Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1990 sowie die Liefer- und Verlegeanweisungen der Hersteller zu beachten, sowie die zur Zeit geltende EN Normen, Merkblätter und Arbeitsblätter in Ihrer gültigen Fassung. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Ja dann viel Spaß!